Pressemitteilung vom 02.09.2014
Rettung für das Wallkino: Neue Gespräche mit dem Eigentümer notwendig
Am 4. September 2014 wird das Wallkino 100 Jahre alt. Das Kino ist das zweitälteste Kino in Deutschland und gehört zu den architektonischen Höhepunkten unter den historischen Gebäuden im Heiligengeistwall. Für lange Zeit war das Wallkino Ausrichtungsort der Eröffnungszeremonie des Internationalen Filmfests Oldenburg. Für die Gäste der Innenstadt unübersehbar lässt der Eigentümer Ulrich Marseille das Gebäude seit Jahren leer stehen und fahrlässig zerfallen. Insbesondere das Dach des Kinos weist bereits große Beschädigungen auf.
Verhandlungen der Bauverwaltung verliefen bisher ergebnislos. Angebote das Gebäude wieder instand zu setzen und dem Staatstheater als Probebühne zu vermieten, hat der Eigentümer abgelehnt. 2011 beantragte Marseille sogar den teilweisen Abriss des Gebäudes, was die Stadt glücklicherweise ablehnte. Das Wallkino hat sich zu einem Schandfleck am Heiligengeistwall entwickelt. Oldenburg sollte den Zerfall nicht länger hinnehmen.
„Als neue Oberbürgermeisterin werde ich dem Eigentümer ein letztes Gesprächsangebot unterbreiten“, kündigt Marion Rieken an. Falls dies zu keinem Ergebnis führen sollte, so wird Marion Rieken nach einer Frist im Rahmen des Baugesetzbuches dem Eigentümer nach § 177 zu einer Instandsetzung zwingen. Die Kosten der Sanierung, die den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen müssen, hätte der Eigentümer selber zu tragen.
Das Gesetz schreibt vor, dass dem Eigentümer eines Gebäudes mit erheblichen baulichen Missständen, deren Beseitigung durch eine Reparatur möglich ist, durch eine Gemeinde eine Instandsetzung auferlegt werden kann. Mängel liegen nach dem Gesetz vor, wenn das Gebäude das Stadtbild erheblich negativ beeinträchtigt. Der Gesetzestext berücksichtigt ebenso die historische oder künstlerische Bedeutung eines Gebäudes.
Oldenburg, 2.9.2014
Dr. Marion Rieken
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